Hilfe SPFH §27-41 SGB VIII

Hilfe zur Erziehung

Kompetente Unterstützung für Familien in multikomplexen Lebenssituationen

Wir begleiten und stärken Familiensysteme durch gezielte Unterstützung der Eltern sowie die Förderung von Kindern und Jugendlichen – für einen stabilen, familien- und kindgerechten Alltag. Dabei legen wir besonderen Wert auf individuelle Lebensrealitäten und kulturelle Hintergründe. Unser interdisziplinäres, mehrsprachiges Team verfügt über umfassende Erfahrung in der Arbeit mit Familien aus verschiedenen Kulturen und kennt die Herausforderungen von Integrationsprozessen sowie multikomplexen Lebenssituationen.

Unser Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und Eltern mit intensiver Begleitung durch schwierige Lebensphasen zu führen. Wir betrachten sowohl die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen als auch die Einbettung in das soziale und gesellschaftliche Umfeld. Jedes Kind hat ein Recht auf eine gesunde Entwicklung und individuelle Förderung. Ebenso benötigen Eltern Unterstützung, um die Anforderungen des Erziehungsalltags zu meistern. In diesem Rahmen haben Familien Anspruch auf „Hilfe zur Erziehung“, wenn eine kindgerechte Entwicklung nicht sichergestellt ist und gezielte Unterstützung notwendig wird.

Der Ablauf

Unser Unterstützungsangebot wird individuell auf den Hilfebedarf der Familie abgestimmt und in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt gestaltet. Die Begleitung erfolgt in der Regel über einen längeren Zeitraum und richtet sich nach den aktuellen Herausforderungen der Familie, wobei ihre individuellen Möglichkeiten und Ressourcen stets berücksichtigt werden.

Die Termine werden flexibel mit den Familien abgestimmt, sodass die Unterstützung optimal an ihren Alltag angepasst ist. Die Hilfe findet überwiegend ambulant statt – entweder direkt in der Wohnung der Familie, in unseren Räumlichkeiten des Betreuungs- und Beratungszentrums oder in geeigneten öffentlichen Räumen.

Die Voraussetzungen

Damit Familien unsere Unterstützung erhalten können, ist ein Antrag beim zuständigen Jugendamt erforderlich. Dieser kann von den Eltern (bzw. dem alleinerziehenden Elternteil), den Sorgeberechtigten oder – in bestimmten Fällen – vom Kind selbst gestellt werden. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt im Rahmen eines Hilfeplangesprächs, bei dem alle Beteiligten gemeinsam die notwendigen Maßnahmen festlegen. Die rechtliche Grundlage für die Unterstützung bildet das SGB VIII, insbesondere die §§ 30, 31 und ggf. 41. Die Finanzierung der Hilfsangebote erfolgt durch das Jugendamt auf Basis festgelegter Fachleistungsstunden.

Mit unserer interdisziplinären und interkulturellen Expertise begleiten wir Familien individuell und bedarfsgerecht. Unser Ziel ist es, ihnen langfristige Stabilität zu ermöglichen und Perspektiven für eine positive Entwicklung zu schaffen.